Unser Kartoffelangebot enthält derzeit keine Pflanzkartoffeln, Saatkartoffeln oder Steckkartoffeln im Sinne des Saatgutverkehrsgesetzes. Offizielles Saatgut unterliegt im Hinblick auf Pflanzengesundheit und Keimfähigkeit besonderen Kontrollen, was insbesondere für professionelle Erzeuger die Vorausssetzung für gesunde Bestände und eine gewisse Ertragssicherheit ist. Im Kleingarten spielen diese Gesichtspunkte naturgemäß eine untergeordnete Rolle.
Letztlich eignen sich alle gesunden und keimfähigen Kartoffeln für den Anbau oder den Nachbau im Hausgarten. Der Nachbau von Kartoffeln (also das Pflanzen von Knollen aus der eigenen, vorjährigen Ernte) ist ein seit Jahrhunderten üblicher Vorgang und wird auch heute noch so praktiziert. Nach einigen Jahren wiederholten Nachlegens nimmt jedoch die Krankheitsanfälligkeit meist zu und die Erträge ab, was zumindest die Bauern in den Industrieländern dann zu neuem, frischem Pflanzgut greifen läßt.
Mit etwas Geduld und einer gewissen Sachkenntnis lassen sich durch entsprechende Verfahren jedoch durchaus auch gesunde Knollen für den eigenen Nachbau selektieren oder sogar vermehren und weiterentwickeln. In den Andenländern in Südamerika ist dies in vielen kleinbäuerlichen Familien seit Jahrtausenden üblich. Tausende von lokalen Sorten mit den unterschiedlichsten Eigenschaften sind das Ergebnis und haben durchaus über lange Zeit das Überleben bis in höchste Bergregionen ermöglicht
Es gibt als durchaus auch positive Anpassungsleistungen von Sorten an den Standort und hier sind züchterisch viele Fragen offen. Es ist sicher nicht so, dass die Konzentration der Züchtung auf einige globale Hochleistungssorten und Züchter der einzige moderne Weg der Züchtung ist ?
Offizielles Pflanzgut ist zudem bislang nur von Sorten verfügbar, die auch in einem Verzeichnis eines der EU-Länder gelistet ist. In diese Listen aufgenommen zu werden ist extrem aufwändig und teuer, weshalb alte und bewährte Landsorten wie z.B. das Bamberger Hörnchen nie in dieser Liste Aufnahme fanden.
Im Zuge der auch in der Europäischen Union politisch als notwendig erkannten Förderung der Biodiversität sowie insbesondere zur nachhaltigen Sicherung der genetischen Nutzpflanzenvielfalt (Stichwort: Resistenzen) wurde deshalb neue Möglichkeiten geschaffen, damit altes, bewährtes und traditionelles Saat- und Pflanzgut erhalten, gesund nachgebaut und letztlich auch legal zu und unter den Anbauern gehandelt werden kann. Voraussetzung für die Aufnahme in die neue Liste der sogenannten "Erhaltungssorten" ist jedoch auch eine professionelle Erhaltungszucht.
Das Bamberger Hörnchen wurde einzwischen von einem eigenen Förderverein für die Eintragung in diese Liste angemeldet. Peter Glandien von TARTUFFLI ist Förder- und Vorstandsmitglied in diesem Verein. Der fränkische Förderverein wird in diesem Prozess sowie bei der Erhaltungszüchtung von der bayrischen Staatsregierung und auch dem zuständigen Landesamt aktiv unterstützt.