Möhre NANTAISE 'MILAN' (demeter-Biosaatgut)
- Sativa Rheinau (Ch)

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Geeignet sowohl für den Frühanbau als Bund- und Waschmöhre als auch für den späten Anbau mit Aussaat Ende Juni als Lagermöhre. Bei gesunder Ware Lagerung bis ins Frühjahr möglich. Verbesserte Laubgesundheit, glatte, nach dem Waschen leuchtend orange Schale. Ernte ab 90 Tagen für Bundware. Angenehmer, runder saftig-frischer Geschmack.
Möhren vom Nantaiser Typ sind schlank, zylindrisch oder leicht konisch geformt und weisen eine stumpfe Spitze auf. Sie werden meist als Wasch- und Bundmöhren angebaut. Die am weitesten verbreitetet Sorte ist ´Narbonne´. Auch die violette ´Purple Haze´ ist ein Nantaise-Typ.Möhren vom Typ Chantenay sind kürzer, breiter und konischer geformt als die länglichen Rüben z.B. vom Typ Nantaise.
Kulturdauer: 90-120 Tage
Saatgutbedarf: 1,5 Mio. Korn/ha
Korn pro laufenden Meter: ca. 100
Reihenabstand: 30 bis 40 cm
Pflanzenabstand: 2 bis 4 cm
Kulturhinweis: Gegen Möhrenfliege kein Rohhumus im Boden, freie windige Lagen wählen oder mit Netz abdecken.
Präzisionssaatgut: mind. 85 % Keimfähigkeit
Inhalt Portion: 3 g ausreichend für 8-15 m²
Auszeichnungen: | ||
EU-Bio | ||
![]() | Die „Verordnung über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen“ definiert, wie Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen. Nur Produkte, die mindestens die EG-Öko-Verordnung erfüllen, dürfen die Begriffe Bio-, Öko-, biologisch, ökologisch, kontrolliert ökologisch, kontrolliert biologisch, biologischer Landbau, ökologischer Landbau, biologisch-dynamisch und biologisch-organisch verwenden bzw. dürfen ein Bio-Siegel und/oder den Namen und das Logo des Bio-Anbauverbands, dessen Mitglied sie sind, tragen. Auch Tartuffli Naturwaren als Händler unterliegt dieser Verordnung und einer jährlichen Kontrolle der Warenflüsse durch ein staatlich akkreditiertes Kontrollunternehmen. Weiterführende Informationen finden Sie z.B. über https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EG) |