
- Bingenheimer Saatgutinitiative


Mischung gelber und oranger Töne, Aussaat von März bis Juli/August, blüht von Juni bis Oktober, 30 - 60 cm hoch, reichblühende Schnittblume.
Einjährige leuchtend orangeblühende Sommerblume und Heilpflanze. Zu verwenden als Schmuckdroge in Kräutertees, als fetten Ölauszug (Massageöl) oder als Salbe bei Prellungen und Verspannungen, als Kosmetikum und die Tinktur (Alkoholauszug) zur schnelleren Wundheilung (äußerlich). Die knallige, frischen Zungenblüten dekorieren jeden Salat. Aussaat März bis Juli/August an Ort und Stelle.
Ringelblume wirkt gesundend auf den Boden und ist eine heilsame Mischkultur im Zier- und Nutzgarten. Der Tee schmeckt weniger bitter, wenn nur die Zungenblüten genutzt werden. Ringelblumen blühen umso recihhaltiger, je mehr sie beerntet werden.
Auszeichnungen: | ||
demeter | ||
![]() | Wie unterscheiden sich Produkte mit dem staatlichen Bio-Siegel von Demeter-Nahrungsmitteln? Als Öko-Pionier seit über 80 Jahren nimmt der Verband Demeter die Qualitätsführerschaft im Bio-Bereich für sich in Anspruch. Das staatliche Bio-Siegel regelt lediglich den Mindeststandard. Wesentliche Pluspunkte sind: Gesamtbetriebsumstellung Obligatorische Tierhaltung 100 Prozent Bio-Futter: Mindestens 80 Prozent der Futterration für die Wiederkäuer und mindestens 50 Prozent des gesamten Tierfutters in Demeter-Qualität. Mindestens 50 Prozent des Futters vom eigenen Hof/ Verzicht auf das schmerzhafte Enthornen der Kühe Einsatz Biologisch-Dynamischer Präparate aus Kräutern, Mineralien und Kuhmist Bio-Dynamische Saatgutzüchtung. Bei Getreide sind nur samenfeste Sorten zugelassen, weder Hybriden noch Sorten aus Zellfusionstechnik sind erlaubt Nur 22 absolut notwendige Zusatzstoffe sind in der Verarbeitung erlaubt. Jodierung, Nitritpökelsalz und so genannte natürliche Aromen sind verboten. Ausschließlich Aromaextrakte sind zugelassen. Die EU-Bio-Verordnung erlaubt noch 47 umstrittene Zusatzstoffe, die bei Demeter tabu sind. | |
EU-Bio | ||
![]() | Die „Verordnung über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen“ definiert, wie Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen. Nur Produkte, die mindestens die EG-Öko-Verordnung erfüllen, dürfen die Begriffe Bio-, Öko-, biologisch, ökologisch, kontrolliert ökologisch, kontrolliert biologisch, biologischer Landbau, ökologischer Landbau, biologisch-dynamisch und biologisch-organisch verwenden bzw. dürfen ein Bio-Siegel und/oder den Namen und das Logo des Bio-Anbauverbands, dessen Mitglied sie sind, tragen. Auch Tartuffli Naturwaren als Händler unterliegt dieser Verordnung und einer jährlichen Kontrolle der Warenflüsse durch ein staatlich akkreditiertes Kontrollunternehmen. Weiterführende Informationen finden Sie z.B. über https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EG) |