Immaterielles Kulturerbe Schweiz
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Basler Fasnacht, Schweizer Grafikdesign, Hornussen oder die Fête des Vignerons? Sie alle gehören zur aktuellen «Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz».

Basler Fasnacht, Schweizer Grafikdesign, Hornussen oder die Fête des Vignerons ? sie alle gehören zur aktuellen «Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz».

Folgendes ist diesen Traditionen gemeinsam:

Sie werden in der Schweiz praktiziert. Sie sind Teil derkulturellen Vielfalt und Identität. Sie verändern sich, erfinden sich neu.

Dank dieser Eigenschaften vermitteln lebendige Traditionen ? auch immaterielles Kulturerbe genannt ? zwischen den Generationen und fördern den Austausch. So begegnen sich beispielsweise am Berner Zibelemärit Jung und Alt, Stadt und Land, Eingesessene und Zugereiste, um der Zwiebel zu huldigen und das Volksfest zu feiern.

Lebendige Traditionen sind unser immaterielles kulturelles Erbe. Die Bedeutung der lebendigen Traditionen unterstreicht die Schweiz mit dem Beitritt zum UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes (16. Oktober 2008). Mit dem Beitritt verpflichtete sie sich, ein Inventar der lebendigen Traditionen in der Schweiz zu erarbeiten und periodisch zu aktualisieren.

Die «Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz» soll repräsentative Elemente des immateriellen Kulturerbes aus allen Landesteilen darstellen. Sie trägt dazu bei,

die Öffentlichkeit für die Bedeutung der Praxis und der Vermittlung lebendiger Traditionen zu sensibilisieren; die Anerkennung der Träger lebendiger Traditionen zu fördern; eine Grundlage für weiterführende Initiativen und Partnerschaften zu schaffen, welche die Praxis der lebendigen Traditionen unterstützen.

Als Ergänzung zur «Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz» besteht das Inventar «Kulinarisches Erbe der Schweiz», das rund vierhundert traditionelle kulinarische Schweizer Produkte, deren Herstellung, Eigenschaften und Geschichte erfasst:

www.kulinarischeserbe.ch

Bund und Kantone haben sich die Aufgaben bei der Inventarisierung geteilt. Für den Inhalt der Liste ? die Identifikation und Inventarisierung von lebendigen Traditionen aus ihrem Gebiet ? sind die Kantone verantwortlich. Der Bund hat die Koordination übernommen. Die Auswahl für die erste Runde 2011/2012 gestaltete sich wie folgt:

Jeder Kanton sammelte in einem ersten Schritt Vorschläge für die Liste der lebendigen Traditionen. Ein Gremium, zusammengesetzt aus kantonalen Kulturbeauftragten, Vertreterinnen und Vertretern des Bundes sowie Expertinnen und Experten, wählte aus den Vorschlägen diejenigen Elemente aus, die in die Liste der lebendigen Traditionen eingeschrieben werden. Die Auswahl wurde von den Kantonen verabschiedet. Der Bund publiziert im Herbst 2012 die «Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz» mit elementspezifischem Text-, Bild- oder Tonmaterial auf der Seite www.lebendige-traditionen.ch. Die Liste wird periodisch aktualisiert.

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